Hundeführerschein

Für unsere Mitgliedshundeschulen stellen wir ab einer Teilnehmerzahl von 6 zu prüfenden Hundehaltern und Hundehalterinnen, qualifizierte Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme des HSAG-Hundeführerscheins zur Verfügung.

Bestandteile dieser Prüfung sind u.a.:

  • Sachkunde des Hundeführers, diese ist in einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen
  • Gehorsam des Hundes
  • Leinenführigkeit (Fuß gehen) Sitz und Platz unter Lärmbelastung (Menschengruppe)
  • Ablenkung durch Ball spielende Personen
  • Platz auf Entfernung mit Abrufen
  • Abliegen unter Ablenkung
  • Sozialverträglichkeit
  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Verhalten gegenüber Mensch und Tier

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin seinen/ihren persönlichen "HSAG- Hundeführerschein" ausgehändigt.

Dieser wird im Kreditkartenformat gefertigt. Der HSAG-Hundeführerschein wird nach Vorlage beim zuständigen Bezirksamt von der Stadt Hamburg anerkannt.

Die Hundeführer und Hundeführerinnen erhalten gegen Gebühr die gelbe Befreiungskarte und sind von der Anleinpflicht befreit. In Schleswig-Holstein erkennen die Ordnungsämter den HSAG-Hundeführerschein als abgelegte Prüfung und somit als Nachweis einer entsprechenden Erziehung und Ungefährlichkeit des Hundes an.

In einigen Gemeinden wird die Hundesteuer für geprüfte Hunde gesenkt oder für einen bestimmten Zeitraum erlassen.

Der Hundeführerschein hat zwei Aufbaustufen. Die Ehrgeizigen unter den Hundehaltern können ihn auch in der Variation “Profi” oder “Elite” ablegen.